Projekte

    Als Projekte gelten Vorhaben mit definierter Zielsetzung mittlerer Reichweite und mittelfristig realisierbaren Wirkungen im Rahmen der Anforderungen der Geschäftsordnung der ASS. Diese unterstützt und begleitet Projekte, die ihren Anforderungen genügen und von einem oder mehreren Mitgliedern beantragt werden.  
    Prüfung, Beratung und Begleitung von Projekten obliegen dem Projektmanager der ASS.

    Durchführungsbestimmungen

    Projekte der ASS sind grundsätzlich zu beantragen. Der Antrag umfasst
    a.    das Formblatt für Projekte,
    b.    eine freie Konzeptskizze mit präzisierten Zielen und Aufgaben,
    c.    einen mittelfristig realisierbaren Plan der Durchführung,
    d.    Angaben zum Personal- und Mittelbedarf sowie zu den vorhandenen Ressourcen,
    e.    Verantwortungsstruktur in der Projektgruppe,.
    f.     Verpflichtungserklärung der Antragsteller für einen Projektbericht

    Über die Aufnahme eines Projektes in der ASS entscheidet das Lenkungsgremium in Abstimmung mit dem Koordinator, der Verwaltung und dem Projektmanager nach Anhörung der mitwirkenden Mitglieder.

    Die ASS bietet im Rahmen ihrer Ausstattung folgende Leistungen an: Beratung und Begleitung des Projektes bei Organisation, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Förderanfragen, Vermittlung von Partnern.

    Die Projektgruppe handelt in eigener Verantwortung unter Heranziehung des Projektmanagers. Sie stellt Mittel sowie Personal bereit. 
    Die Mitwirkung im Projekt steht anderen Mitgliedern der ASS bei Übernahme gleicher Pflichten offen.

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