Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht
zuletzt natürlich die Kinder: es gibt viele Anlässe, damit aus der
nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird.
Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur
Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich
ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann
eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt
(beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht
ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.
Das schleswig-holsteinische Landesschlichtungsgesetz bestimmt darüber
hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche
Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so
genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine
Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die
Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer
nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig
werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich
vertreten.
Der für die Gemeinde Gettorf zuständige Schiedsmann ist:
Herr Werner Helms-RickTelefon: 04346 - 6643
E-Mail: