Durchführungsbestimmungen
Projekte der ASS sind grundsätzlich zu beantragen. Der Antrag umfasst
a.
das Formblatt für Projekte,
b.
eine freie Konzeptskizze mit präzisierten
Zielen und Aufgaben,
c.
einen mittelfristig realisierbaren Plan
der Durchführung,
d.
Angaben zum Personal- und Mittelbedarf
sowie zu den vorhandenen Ressourcen,
e.
Verantwortungsstruktur in der
Projektgruppe,.
f.
Verpflichtungserklärung der
Antragsteller für einen Projektbericht
Über die Aufnahme eines Projektes in der ASS entscheidet das Lenkungsgremium in Abstimmung mit dem Koordinator, der Verwaltung und dem Projektmanager nach Anhörung der mitwirkenden Mitglieder.
Die ASS bietet im Rahmen ihrer Ausstattung folgende Leistungen an: Beratung und Begleitung des Projektes bei Organisation, Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Förderanfragen, Vermittlung von Partnern.
Die Projektgruppe handelt in eigener Verantwortung
unter Heranziehung des Projektmanagers. Sie stellt Mittel
sowie Personal bereit.
Die Mitwirkung im Projekt steht anderen Mitgliedern der ASS bei Übernahme gleicher Pflichten offen.