⇑ / Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat / Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
Öffnungszeiten
Die Kreisverwaltung und alle Außenstellen sind zurzeit grundsätzlich geschlossen. Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Fr.
07:00 - 11:00 Uhr
Zuständigkeiten
- Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen
- Kfz: Ausfuhrkennzeichen
- Kfz: Außer Betrieb setzen
- Kfz: Betriebserlaubnis
- Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
- Kfz: Feinstaubplakette
- Kfz: Grünes Kennzeichen
- Kfz: Halteranfrage
- Kfz: Kennzeichen ersetzen
- Kfz: Kennzeichen für Oldtimer
- Kfz: Kleines Kfz-Kennzeichen
- Kfz: Kraftfahrzeugverkauf - Anzeigepflicht
- Kfz: Kurzzeitkennzeichen
- Kfz: Prüf- und Siegelplaketten
- Kfz: Saisonkennzeichen
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - außerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz: Umschreibung auf einen anderen Halter - innerhalb des Zulassungsbezirkes
- Kfz: Umschreibung von außerhalb - ohne Halterwechsel
- Kfz: Umtausch eines Kfz-Kennzeichens in ein Euro-Kennzeichen
- Kfz: Ungestempeltes Kennzeichen
- Kfz: Wechselkennzeichen
- Kfz: Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs
- Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
- Kfz: Wunschkennzeichen
- Kfz: Zulassung von Gebrauchtfahrzeugen aus einem Nicht-EU-Land
- Kfz: Zulassung von Neufahrzeugen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Adresse ändern ohne Halterwechsel im gleichen Zulassungsbezirk
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Fahrzeugdaten ändern
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II - ändern
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II - ersetzen
- Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II
- Kfz: Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
- Kfz: Zwangsweise Außerbetriebsetzung