⇑ / Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Leistungsbeschreibung
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ist ein einheitliches Dokument in der EU und hat den Fahrzeugschein abgelöst. Sie ist eine amtliche Urkunde und dient als Nachweis der technischen Eigenschaften eines Fahrzeugs. Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung.
Die in der ZB I eingetragene Person ist Halter des entsprechenden Fahrzeugs. Der Halterbegriff entstammt § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach ist Halter, wer das Kraftfahrzeug für eigene Rechnung gebraucht (nämlich die Kosten bestreitet und tatsächlich über das Fahrzeug verfügen kann). Er ist damit nicht zwangsläufig auch Eigentümer oder gar Besitzer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).
Eine generelle Umtauschpflicht von alten Fahrzeugscheinen in die neue ZB I besteht nicht. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin eine neue ZB I auszustellen ist (zum Beispiel weil technische Änderungen einzutragen sind) und zwar unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugschein noch vorhanden ist.
Nach einer Außerbetriebsetzung wird dem Halter die ZB I wieder ausgehändigt.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
- § 11 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Zugeordnete Abteilungen
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt