⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Zulassung / Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Betriebserlaubnisdokument (Betriebserlaubnisbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein) für Ihr Fahrzeug verloren haben oder dieses Dokument gestohlen wurde, benötigen Sie dafür einen Ersatz.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters,
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, - Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass der Vertretung,
- gegebenenfalls Bescheinigung einer Polizeidienststelle über die Anzeige des Diebstahls des Dokumentes.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die Kfz-Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
- §§ 3, 4 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Was sollte ich noch wissen?
In einigen Fällen muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.
Zugeordnete Abteilungen
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt