⇑ / Fahrzeug und Verkehr / Zulassung / Kfz: Betriebserlaubnis
Leistungsbeschreibung
Die Betriebserlaubnis ist, zusammen mit dem amtlichen Kennzeichen, Bestandteil des Zulassungsverfahrens für Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Eine Betriebserlaubnis ist eine Bestätigung, dass das Fahrzeug den einschlägigen Vorschriften entspricht.
Sie wird für typgenehmigte Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder vergleichbaren Institutionen in anderen Staaten der Europäischen Union ausgestellt und für Fahrzeuge ohne Typgenehmigung von der Zulassungsbehörde als Einzelgenehmigung erteilt.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist in § 19 Absatz 2 StVZO geregelt.
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar; außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weiter Informationen erhalten Sie hier.
Rechtsgrundlage
§ 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Was sollte ich noch wissen?
Man unterscheidet bei der Betriebserlaubnis zwischen:
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile und
- Einzelbetriebserlaubnis (EBE) für Fahrzeuge oder Fahrzeugteile.
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt