⇑ / Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ändern
Leistungsbeschreibung
In der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, früher Fahrzeugbrief) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerkt werden.
Ebenso müssen Änderungen der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat) verzeichnet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Welche Unterlagen werden benötigt?
In allen Fällen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief),
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
- Personalausweis oder
Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
zusätzlich bei technischen Änderungen
- gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation, - gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
- Nachweis über die Hauptuntersuchung,
- bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
- § 13 Abs. 1 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Zugeordnete Abteilungen
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
- Kreis Rendsburg-Eckernförde - Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt