Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende


An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde), in deren Bezirk die Halt- und Parkverbote bestehen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende