Gefährliche Hunde: Zuchtverbot

  • Leistungsbeschreibung

    Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).

  • Rechtsgrundlage

    § 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).


An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

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